Baufinanzierung
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Baufinanzierung bzw. Immobilienfinanzierung Wir bieten eine seriöse und super Baufinanzierung an! Bei uns werden automatisch in alle Anfragen alle möglichen Fördergelder von Bund und Land mit integriert, so dass Ihnen kein Geld verloren geht.
Ein Förderdarlehen wird in der Baufinanzierung meist in der Verbindung mit der Gründung einer eigenen Existenz gewährt. Es soll einem den Start in die Selbstständigkeit erleichtern. Es gibt dabei Darlehen mit ganz unterschiedlichen Konditionen. Es gibt da zum Beispiel tilgungsfreie Anlaufzeiten, günstige Zinsen oder auch die teilweise Freistellung von Sicherheiten. Man erlangt ein Förderdarlehen nur über den Antrag bei einer Bank oder Sparkasse.
Eine Ausnahme machen da die Fördergelder der Bundesagentur für Arbeit. Mit der Förderung der Arbeitsagentur erhalten Bezieher von Arbeitslosengeld I für die Dauer von 15 Monaten einen Gründungszuschuss. Ausgegeben kann dieses Fördergeld allerdings nur unter der Voraussetzung, dass damit die Arbeitslosigkeit beendet wird. Auch erhalten manchmal Bezieher von Arbeitslosengeld II ein sogenanntes Einstiegsgeld. Allerdings mit dem Unterschied, dass es darauf keinen Rechtsanspruch gibt.
Mit den Förderdarlehen von Bund und Ländern kann man seine eigene Existenz gründen. Die Förderung beginnt bereits bei der Beratungsförderung. Vor der Gründung der Existenz kann sie von Gründern in Anspruch genommen werden. Finanziert wird die Beratungsförderung von den Bundesländern. Für weitere, diesbezügliche Informationen wendet man sich z. B. an die Industrie- und Handelskammer, die Handwerkskammer oder die Förderinstitute des jeweiligen Bundeslandes.
Nach der Gründung kann man das Förderprogramm „Gründercoaching Deutschland“ beantragen. Die Gelder hierfür stammen vom Bund. Ein besonderer Titel zu diesem Fördersatz gilt, wenn man seine eigene Existenz aus der Arbeitslosigkeit heraus gegründet hat.
Müssen Anschaffungen für die Gründung getätigt werden, muss eine Kaution hinterlegt werden oder möchte man Werbemaßnahmen durchführen, erhält man dafür eine Förderdarlehen aus der allgemein bekannten Existenzgründungsförderung. Die finanziellen Mittel für diese Investitionen in der Gründungsphase erhält der Gründer von Bund und Ländern. Das kann das KfW-Start Geld sein oder das ERP-Kapital für die Gründung sowie der KfW-Unternehmerkredit.
Förderdarlehen können sehr unterschiedlich sein. Die Bank für Wiederaufbau Deutschland, kurz KfW, bietet Existenzgründern sowie Unternehmern aus dem Mittelstand zum Beispiel ein Förder- darlehen an, das wie ein klassischer, langfristiger Kredit anzusehen ist, als auch ein innovatives Programm zur Stärkung des Eigenkapitals. Auch werden Mikro-Darlehen vergeben. Mit diesem wird einem gewerblichen oder freiberuflichen Existenzgründer der Kauf eines Unternehmens oder der Erwerb einer tätigen Beteiligung ermöglicht. Da es sich um eine sogenanntes Mikro-Darlehen handelt, darf die Höchstsumme nicht 25.000,00 Euro übersteigen bei einer Laufzeit von höchstens 5 Jahren. Vereinbart werden kann eine tilgungsfreie Zeit von 6 Monaten sowie eine 80-%ige Haltungsfreistellung. Diese Art der Finanzierung bietet sich bei Investitionen und Erwerb von Betriebsmitteln an. Wird die Selbstständigkeit im Rahmen einer Nebenerwerbstätigkeit ausgeübt, kann man dieses Förderdarlehen auch beantragen.
Kurz genannt seien noch die Förderdarlehen für das Startgeld und der Unternehmer-Kredit. Die Unterscheidung liegt hier bei der Laufzeit und der Höhe des vergebenen Kapitals. Förderdarlehen können sich außerdem durch den Verwendungszweck unterscheiden. So kann man sie für den Kauf eines Unternehmens, zum Erwerb einer tätigen Beteiligung oder zur Stärkung des Eigenkapitals herannehmen.
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