Versicherungen
Riester für Studenten
Mitunter liest man, Studenten dürften nicht riestern. Natürlich dürfen sie. Riester diskriminiert nicht. Lediglich Ruheständler sind ausgeschlossen, was damit zusammenhängt, dass es sich um ein finanzielles Vorsorgeinstrument für den Ruhestand handelt. Was Studenten ohne Weiteres jedoch nicht erhalten, ist die Riester-Förderung. Diese ist Personen vorbehalten, die Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung entrichten oder in einem öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis stehen.
Entsprechend können sich auch Studenten für die staatliche Förderung qualifizieren. Die staatliche Altersvorsorgezulage fließt auch bei Studenten, wenn sie nebenbei jobben und aus dieser Tätigkeit heraus ein rentenversicherungspflichtiges Einkommen erzielen. Der klassische Minijob bzw. 400-€-Job reicht nicht, es sei denn gegenüber dem Arbeitgeber wird der Verzicht auf die Sozialversicherungsfreiheit erklärt. In diesem Falle stockt der Arbeitnehmer den Rentenversicherungsbeitrag aus eigener Tasche auf. Anstelle von 15% pauschaler Abgabe, die der Arbeitgeber ohnehin zu tragen hat, fließen zusätzlich 4,9% vom Studierenden in die Rentenkasse. Diese 4,9% vom Einkommen berechtigen bei Abschluss oder Fortführung eines Riester-Vertrages zum Erhalt der staatlichen Altersvorsorgezulage. Gleichzeitig steigen die Anwartschaften auf Leistungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Die bei einem 400-€-Job fehlenden 19,60 € können insgesamt eine überaus lohnende Zukunftsinvestition in Bezug auf die private Altersvorsorge darstellen.
Wer sich als Student mit knappem Budget die Aufstockung der Rentenversicherungsbeträge nicht leisten möchte oder nicht jobbt, kann einen bestehenden, etwa aus Zeiten der Berufsausbildung stammenden Riester-Vertrag entweder ruhen lassen oder die Zahlungen auf den jeweiligen Mindestbeitrag reduzieren. Beiträge in Zeiten, in denen man keine Pflichtbeiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung errichtet, werden behandelt wie Beiträge zu einer privaten Lebens- oder Rentenversicherung. Riester-Fondssparpläne mutieren in diesem Fall in steuerlicher Hinsicht zu Fondspolicen.
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